Unter einem günstige Darlehen bzw. einem Darlehensvertrag versteht man die Hingabe von Geld oder Sachen (Sachdarlehensvertrag) an den Darlehnnehmer, welcher den entsprechenden Betrag bzw. die entsprechenden Sachen zu einem festgelegten Zeitpunkt zurückgeben muss. Ein Darlehen kann hierbei sowohl entgeltlich, also beispielsweise mit einer Verzinsung der Darlehenssumme, als auch unentgeltlich vergeben werden. Die Zinsen sind hierbei, sofern nicht anders vereinbart wird, jährlich zu zahlen.
Beispiele für typische Darlehensverträge sind das endfällige Darlehen, bei dem die Darlehnssumme am Ende der Laufzeit in einem Betrag zu begleichen ist, oder aber auch das Annuitätendarlehen, bei dem der jährlich gezahlte Betrag gleich hoch ist, also die jährliche Tilgung mit der Laufzeit steigt.
Teilweise müssen durch den Darlehennehmer Sicherheiten, wie beispielsweise die Eintragung einer Grundschuld oder eine Sicherungsübereignung, gestellt werden.
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