Dispositionkredit

Unter dem Begriff "Dispositionskredit" (umgangssprachlich häufig auch als "Dispo" bezeichnet) versteht man den 1968 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführten "Überziehungskredit" für Privatkunden. Der Dispositionskredit entspricht vom Prinzip dem Kontokorrentkredit, der allerdings Unternehmen gewährt wird.

Wie der Name "Überziehungskredit" bereits vermuten lässt, können Personen, denen die Bank einen Dispositionskredit einräumt, ihr Girokonto bis zu einem bestimmten Limit überziehen. Sicherheiten sind hierfür nicht zu stellen. Zur Einräumung eines Dispositionskredits ist ein regelmäßiger Geldeingang (z.B. Gehalt, Unterhalt, Mieteinnahmen) notwendig. Die Höhe des Kreditrahmens beträgt in der Regel das zwei- bis dreifache des monatlichen Einkommens und wird von der Bank so festgelegt, dass eine Rückzahlung innerhalb weniger Monate möglich ist.

Die Rückzahlung des Dispositionskredits erfolgt automatisch durch auf das Girokonto eingehende Beträge. Sollte es zu einer Überschreitung des Kreditrahmens kommen, sollte dies in jedem Fall mit der Bank abgestimmt werden.

Da die Zinsen eines Dispositionskredits in der Regel die eines einfachen Ratenkredits teilweise deutlich überschreiten, sollte der "Dispo Kredit" nur möglichst kurzfristig genutzt werden. Steht fest, dass der Betrag über längere Zeit nicht zurückgezahlt werden kann, sollte auf einen normalen Ratenkredit umgeschuldet werden.

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